Durch die Erhebung eines Bedarfsplans erfolgte ein partizipativer Prozess mit allen Beteiligten und Trägern. Zielgruppe für dieses Angebot sind Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, die altersbedingt aber nicht mehr in einer Tagesstätte tätig sind und Vollzeitbetreuung benötigen. Wesentlich ist dabei, dass Wohnen und Tagesstruktur an einem Ort stattfinden, nämlich in der Wohneinrichtung. Durch die neuen Richtlinien entfällt somit der für ältere Menschen oft anstrengende tägliche Transport von der Wohneinrichtung zur Tagesstätte. Auch ist so Pflege im Rahmen eines ganzheitlichen Betreuungs- und Pflegekonzeptes möglich. Im Rahmen der Tagesstruktur steht die Erhaltung der Fähigkeiten der betroffenen Menschen im Vordergrund. "Wir möchten unseren älteren Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit geben, sich ihren Fähigkeiten entsprechend zu entfalten, Aufgaben zu finden und sich im gewohnten Umfeld wohlzufühlen. Mit der neuen Richtlinie stehen auch älteren Personen entsprechende Angebote zur Verfügung", so die Landesrätin.
Neue NÖ Richtlinien zur Betreuung von Menschen mit intellektueller und mehrfacher Behinderung im Alter ab 2018
Ab 1. Jänner 2018 tritt die aktuell neu beschlossene Richtlinie der NÖ Landesregierung ‚Wir im Alter‘ zu den bereits bestehenden Wohnformen für geistig und mehrfach behinderte Menschen in Kraft, wie Sozial-Landesrätin Barbara Schwarz ausführt: "Bei diesem Angebot für ältere Menschen mit Behinderungen wird zusätzlich zur Betreuung der Schwerpunkt auf Pflege gesetzt. Auch unsere älteren Menschen mit Behinderungen stehen mittendrin im Leben. Dem gesteigerten Pflegebedarf, der im Alter oftmals entsteht, möchten wir mit dem Beschluss der neuen Richtlinie gerecht werden."
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