Spindelegger: "Schutz von Zivilisten muss zentrale Aufgabe bei allen UNO-Friedensmissionen sein"

Österreich unterstützt Sicherheitsrats-Initiative zur Stärkung des humanitären Völkerrechts

"Der Schutz des humanitären Völkerrechts ist einer der Schwerpunkte der Arbeit Österreichs im UNO-Sicherheitsrat. Wir begrüßen es daher sehr, dass Frankreich als derzeitiger Vorsitz eine Diskussion über die Rolle des Sicherheitsrates auf diesem Gebiet eingeleitet hat", so Außenminister Michael Spindelegger anlässlich der gestrigen ersten Grundsatzdebatte zum Thema "Achtung des humanitären Völkerrechts" in New York.  Neben den 15 Sicherheitsratsmitgliedern nahmen u.a. auch Vertreter des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte, des UNO-Flüchtlingshilfswerkes und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz teil.

Sechzig Jahre nach dem Inkrafttreten der Genfer Konventionen werde das humanitäre Völkerrecht noch immer in zahlreichen Konfliktregionen der Welt schwer verletzt. Spindelegger: "Ob in Gaza, im südlichen Israel, im Ostkongo, in Somalia oder in Darfur: Zivilisten, vor allem Frauen und Kinder, gehören bei bewaffneten Konflikten immer zu den Hauptleidtragenden."

Es sei daher dringend notwendig, dass alle Staaten, die dies noch nicht getan hätten, die Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen sowie die Abkommen zum Verbot von Streumunition und Antipersonenminen ratifizieren. Der Sicherheitsrat solle überdies alle Staaten auffordern, bei der Ausbildung ihrer Streitkräfte im Bereich des humanitären Völkerrechts eng mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zusammenzuarbeiten: "Der Sicherheitsrat muss konsequent auf der Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien bestehen und dafür auch Frühwarnsysteme etablieren. Der Schutz von Zivilisten, speziell von Frauen und Kindern, muss integraler Bestandteil aller Mandate für UNO-Friedensmissionen sein", so der Außenminister.

"Bei Vorwürfen hinsichtlich massiver Verletzungen des humanitären Völkerrechts muss der erste Schritt eine eingehende unabhängige Untersuchung sein", so Spindelegger, der fortfuhr: "Die primäre Verantwortung zur Strafverfolgung liegt bei den betroffenen Staaten. Der Sicherheitsrat muss aber darauf drängen, dass die Staaten dieser Verpflichtung auch nachkommen. Wo dies nicht der Fall ist, muss der Sicherheitsrat andere Wege suchen, um die Strafverfolgung durchzusetzen - einschließlich der Befassung des Internationalen Strafgerichtshofes. Klar ist: Bei der Verletzung von humanitärem Völkerrecht darf es keine Straflosigkeit geben".

"Es ist erfreulich, dass die neue Botschafterin der USA bei der UNO, Susan Rice, bei diesem - ihrem ersten - Auftritt im Sicherheitsrat ein klares Bekenntnis der Vereinigten Staaten zur Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen und zur weiteren Entwicklung des humanitären Völkerrechts abgelegt hat", so Spindelegger abschließend.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
Presseabteilung
Tel.: ++43 (0) 50 1150-3262, 4549, 4550, 3739
Fax: ++43 (0) 50 1159-213
abti3(at)bmeia.gv.at