Verkehrsminister Peter Hanke von der SPÖ hat den ÖBB-Rahmenplan 2027 bis 2032 präsentiert. Für den Bezirk Mödling und den Süden Wiens zwischen Mödling und Wiener Neustadt bringt dieser jedoch neue Verzögerungen bei einem der wichtigsten Schienenprojekte der Ostregion.
„Die Strecke zwischen Wien Meidling und Mödling ist eine der wichtigsten Pendlerachsen Österreichs. Dass ausgerechnet dieser Ausbau erneut um Jahre verschoben wird, zeigt: Das Sparprogramm des Bundes trifft Niederösterreich mit voller Härte. Tagtäglich kämpfen die Pendlerinnen und Pendler mit Verspätungen, Zugausfällen und überfüllten Zügen – daher ist der Ausbau dringend notwendig. Verkehrsminister Hanke wird seiner Verantwortung gegenüber tausenden Pendlerinnen und Pendlern im Bezirk Mödling und im Süden Wiens nicht gerecht“, so die Landtagsabgeordnete Marlene Zeidler-Beck.
Zwtl.: Mehr S-Bahn-Takt, neue Haltestellen, bessere Anbindung
Die ÖBB begründen das Projekt mit dem wachsenden Bedarf an zusätzlichen S-Bahn- und Regionalverbindungen südlich von Wien. Geplant sind zwei zusätzliche Gleise, eine Entflechtung von S-Bahn und schnelleren Zügen, neue Haltestellen Wien Benyastraße und Brunn Vesperkreuzstraße, bessere Rad- und Busanbindungen sowie P&R-Anlagen. Auch die Auflassung zweier beschrankter Eisenbahnkreuzungen in Mödling soll den Stadtverkehr verbessern und die Sicherheit erhöhen. Für dieses Projekt sind über 1,7 Milliarden Euro vorgesehen. Im ÖBB-Rahmenplan 2024 war noch von einem Baubeginn 2025 die Rede. Nun verschiebt sich das Projekt erneut um mehr als drei Jahre. Die ÖBB nennen im Rahmenplan 2027–2032 für diese Strecke mittlerweile eine Inbetriebnahme im Jahr 2037 statt 2035.
Neuer Zeitplan als Herausforderung für betroffene Gemeinden
„Nun gilt es das Gespräch mit den Gemeinden zu suchen, um die geplanten Baumaßnahmen auch bestmöglich koordinieren und planen zu können. Der Ausbau ist notwendig, aber auch ein massiver Eingriff in so einem dicht verbauten und besiedelten Gebiet - es gilt mit guter Koordination Belastungen möglichst gering zu halten. Anrainerinnen und Anrainer müssen sich ebenso wie Pendlerinnen und Pendler und Gemeinden auf einen Zeitplan verlassen können“, so Zeidler-Beck.




