LR Dr. Petra Bohuslav: Schulsozialarbeit ist Unterstützung, Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern

Land NÖ stellt Trägervereinen rund 400.000 Euro zur Verfügung

"Schulsozialarbeit dient in erster Linie zur Unterstützung, Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern und auch als vorbeugende Hilfe für Minderjährige und deren Familien", erklärt VP-Bildungs- und Jugendlandesrätin Dr. Petra Bohuslav. Ganz wichtig sei, die Schüler in dem ihnen vertrauten Lebensraum Schule zu erreichen. Das Land NÖ stelle den sechs Trägervereinen, die Schulsozialarbeit im Auftrag der Jugendwohlfahrt durchführen, rund 400.000 Euro zur Verfügung, so die VP-Landesrätin. Voraussetzungen seien ein klares Bekenntnis der Schulgemeinschaft und die langfristig gesicherte Mitfinanzierung vor Ort.

2009 werden die AHS in Tulln, Wieselburg und Hollabrunn mit Schulsozialarbeit beginnen, ebenso die Hauptschulen Oberwaltersdorf, Himberg und Klosterneuburg sowie die Sonderpädagogischen Zentren in Klosterneuburg, Hollabrunn und St. Pölten. Weiters wird schrittweise an allen Landesberufsschulen Schulsozialarbeit eingeführt, um Lehrlinge verstärkt sozialpädagogisch zu betreuen. Die Finanzierung wird zu zwei Dritteln durch das Land und zu einem Drittel durch die Gemeinden bzw. durch Sponsoren aufgestellt.

Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges (also nicht an Zugangsbedingungen gebundenes) Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler. Diese richtet sich im Bedarfsfall als Angebot auch an Angehörige der Schüler sowie Lehrer und stellt dadurch ein Mittel der Vermittlung und Vernetzung dar. Ganz bewusst erfolgt sie durch schulfremdes Fachpersonal, nämlich diplomierte Sozialarbeiter oder Absolventen des Fachhochschullehrgangs Sozialarbeit. "Dadurch wird die Fachlichkeit in der Beratung zu persönlichen und sozialen Problemen von Schülerinnen und Schülern gesichert", so Bohuslav. Andererseits sei aber auch die Schwierigkeit behoben, in die Berater aus dem Schulsystem geraten können, falls sich das Problem des Schülers, der Schülerin als Konflikt mit einem Angehörigen des Schulsystems herausstellt. So könne die "Neutralität" gewahrt werden.

Für Schülerinnen und Schüler ist der Erstzugang durch Nutzung der regelmäßigen Präsenz der Schulsozialarbeiter in der Schule (Minimum 1x wöchentlich ein Halbtag) in Form eines persönlichen Gesprächs und auf Wunsch auch anonym möglich. Ebenso wird eine SMS-Hotline oder ein Zugang über E-Mail angeboten. Auch Lehrer können sich anonym für eine Besprechung an Schulsozialarbeiter wenden.