Die Genehmigungen für die Reaktoren 3 und 4 des AKW Mochovce stützen sich auf das UVP-Verfahren aus dem Jahre 2009. "Wir haben bei diesem Verfahren massive Sicherheitsmängel beanstandet, die von der slowakischen UVP-Behörde einfach vom Tisch gewischt wurden", erinnert sich Pernkopf. Daraufhin hat das Land Niederösterreich am 1. Juni 2010 Beschwerde gegen das slowakische UVP-Verfahren bei der EU-Kommission wegen Nichtbeachtung von Gemeinschaftsrecht eingereicht. Und 2012 wurde im Auftrag Niederösterreichs eine umfangreiche Studie zu den Risken und Mängeln des AKW Mochovce in Auftrag gegeben.
Verfahren muss neu durchgeführt werden
"Nun hat auch der Oberste Gerichtshof der Slowakei diesen Einwand bestätigt und die bisherigen Verfahren aufgehoben. Das heißt, das gesamte Verfahren muss neu durchgeführt werden und die Einwendungen von Nachbarstaaten, Bürgern und Umweltorganisationen berücksichtigt werden. "Wir werden jetzt weiter Druck machen, damit unsere Bedenken gehört werden und diese Risiko-Technologie verschwindet!", so Landesrat Pernkopf.