Mit dem eigenen NÖ Pflegemodell

Mit dem eigenen NÖ Pflegemodell sind wir Vorbild für ganz Österreich

Bekanntlich geht Niederösterreich bei der 24-Stunden-Betreuung Pflegebedürftiger einen eigenen Weg, damit "die Pflege weiterhin leistbar ist und nicht bestraft wird", erklärt NÖAAB Landesobmann Dr. Michael Spindelegger aus aktuellem Anlass. "Die Schwächsten in Niederösterreich wissen, auf wen sie sich verlassen können. Wir haben bereits ein funktionierendes und für Österreich beispielhaftes Modell", sagt Spindelegger. In schwierigen Verhandlungen sei schließlich auch die Verlängerung der Pflegeamnestie bis Juni 2008 durchgesetzt worden, so der Zweite Nationalratspräsident weiter.

DAS NÖ MODELL unterscheidet sich in vier Punkten von der Bundesregelung:
1. Doppelte Förderhöhe bei Selbstständigen bis zu 500 Euro, bei Unselbstständigen bis zu 1.000 Euro im Monat.
2. Es gibt keine Vermögensgrenze.
3. Gefördert wird bereits ab Pflegestufe 1 und 2 bei nachgewiesener Demenz.
4. Und es ist kein zusätzlicher Nachweis der Betreuungsnotwendigkeit ab Stufe 3 gefordert.


Die Abwicklung erfolgt zentral über die NÖ Pflegehotline oder durch mobile Beratung vor Ort.
DIE FÜNF SCHRITTE zur legalen, geförderten Betreuung:
1. Informationen bei der NÖ Pflegehotline (02742/9005-9095) einholen.
2. Voraussetzung für ein Betreuungsverhältnis nach dem Hausbetreuungsgesetz ist Pflegegeld-Bezug zumindest der Pflegestufe 3 oder höher. Für die Stufen 1 und 2 ein (fach)ärztlicher Nachweis einer Demenzerkrankung.
3. Bei selbstständiger Tätigkeit: Abschluss eines Betreuungsvertrages, Anmeldung des Gewerbes bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat. Die Anmeldung bei der Sozialversicherung und die Anzeige beim Finanzamt ist im Zuge der Gewerbeanmeldung möglich.
4. Bei unselbstständiger Tätigkeit: Abschluss eines Arbeitsvertrages, Anmeldung der Betreuungspersonen bei der Gebietskrankenkasse, Einzahlung in eine frei wählbare Mitarbeitervorsorgekasse.
5. Förderungsantrag an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Sozialhilfe, stellen: 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 oder online unter www.noe.gv.at. Die Einkommensgrenze beträgt 2.500 Euro netto.

NÖ Pflegehotline: 02742/9005-9095
Infos/Anträge: www.noe.gv.at