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Möglichkeiten der Stimmabgabe

Hier die verschiedenen Möglichkeiten

Stimmabgabe am Wahltag 14.3.2010

Jeder Wahlberechtigte, der in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen ist, kann am Wahltag seine Stimme im dafür vorgesehenen Sprengel-Wahllokal mit dem amtlichen (wird im Wahllokal ausgehändigt) und/oder nichtamtlichen Stimmzettel (werden von den Kandidaten im Vorfeld ausgegeben), abgeben.

Stimmabgabe mit der Wahlkarte

Jeder Wahlberechtigte, der in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen ist, kann bis zum 10.3. schriftlich per Mail, Fax oder Brief (Identität muss mit Pass- oder Führerscheinnummer bestätigt werden) und bis zum 12.3. 12:00 Uhr mündlich eine Wahlkarte beantragen. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Abholung möglich ist. Die Wahlkarte wird von der Gemeinde an die gewünschte Adresse zugesandt (sofern ein postalisches Einlangen vor dem Wahltag gegeben ist) bzw. persönlich übergeben.
Die ausgehändigten Wahlunterlagen umfassen das Überkuvert, die Wahlkarte, das Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel.

Stimmabgabe per Briefwahl

Man kann seine Stimme im In- und im Ausland abgeben. Nach erfolgter Wahl wird der amtliche und/oder nichtamtliche Stimmzettel in das Wahlkuvert gelegt und dieses in die Wahlkarte gelegt. Danach wird die Wahlkarte unterschrieben und zugeklebt. Anschließend kommt die Wahlkarte in das Überkuvert. Danach kann das verschlossene Überkuvert persönlich, per Boten oder per Post an die Gemeinde überbracht werden.
Die Wahlunterlage muss spätesten am Wahltag, 14.3. um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen. Danach kann eine Briefwahlkarte nur noch im jeweiligen Sprengel des Wahlbe-rechtigten bis zum Schließen des Wahllokals persönlich oder von Boten abgegeben werden.

Stimmabgabe am Wahltag in einem sprengelfremden Wahllokal

Befindet sich ein Wahlberechtigter am Wahltag nicht in seinem Wohnsitzsprengel, so kann er mit einer gültigen unausgefüllten Wahlkarte in jedem Sprengel-Wahllokal in der Gemeinde seine Stimme abgeben. In einer anderen Gemeinde ist eine Stimmabgabe mit der Wahlkarte nicht möglich.

Stimmabgabe am Wahltag vor der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde

Wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, in das Wahllokal zu kommen, kann beim Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte verlangt werden, dass diese Person von der fliegenden Wahlbehörde besucht wird. Am Wahltag wird diese Person dann von der Wahlbehörde an der angegebenen Adresse besucht. Es dürfen auch weitere anwesende Wahlberechtigte (Angehörige, Besucher) mit einer gültigen unausgefüllten Wahlkarte ihre Stimme abgeben.

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